symbolbild | © BFK Waidhofen/Thaya - Stefan MayerMit in Kraft treten der 60. Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung am 18. November 2014 gelten für Feuerwehrfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 5500 kg folgende neue Geschwindigkeitsbeschränkungen:

Außerhalb des Ortsgebietes 100 km/h
Auf Autobahnen und Autostraßen 130 km/h

Es gelten somit für Feuerwehrfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 5500 kg die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen.

intro symbolbild sm

BFKDO WT auf Facebook BFKDO WT auf Twitter BFKDO WT auf Instagram

Blitzaktivität

 

intro symbolbild termine

symbolbild veranstaltungen

Homepage durchsuchen

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.