Dienstbetrieb Intern

symbolbild | © NÖLFV, BFK Waidhofen/Thaya - Stefan Mayer Am 2. Juli 2015 wurde vom NÖ Landtag das neue NÖ Feuerwehrgesetz 2015 beschlossen und am 8. September 2015 kundgemacht. In weiterer Folge wurde am 12. Oktober 2015 die NÖ Feuerwehrordnung (Dienst-, Geschäfts- und Wahlordnung) vom NÖ Landesfeuerwehrverband erlassen sowie von der Landesregierung am 20. Oktober 2015 genehmigt. >>> zur Broschüre

symbolbild | © BFK Waidhofen/Thaya - Stefan MayerMit in Kraft treten der 60. Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung am 18. November 2014 gelten für Feuerwehrfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 5500 kg folgende neue Geschwindigkeitsbeschränkungen:

Außerhalb des Ortsgebietes 100 km/h
Auf Autobahnen und Autostraßen 130 km/h

Es gelten somit für Feuerwehrfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 5500 kg die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen.

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