Einsatzunterstützung

Wichtige Informationen für Feuerwehreinsätze:

 


Anforderung von Sondergeräten / Sonderdiensten

Sollte bei Einsätzen mit den eigenen Mitteln nicht das Auslangen gefunden werden, so kann der Feuerwehrkommandant bzw. der Einsatzleiter jederzeit auf Sondergeräte bzw. Sonderdienste zur Unterstützung zurückgreifen. Zum Beispiel: 

Sondergeräte:

    • Hubschrauber (für Erkundungen, Materialtransporte, Mannschaftstransporte usw.)
    • Hubschrauber für Waldbrände
    • Sondergeräte (Großpumpen, Kranfahrzeuge, Hochwasserschutzelemente usw.)

 Sonderdienste:

  • Flugdienst
  • Feuerwehrpeers
  • Schadstoffdienst
  • Sprengdienst
  • Strahlenschutzdienst
  • Tauchdienst
  • Katastrophenhilfsdienst (KHD)
  • Schadstoffberatungsdienst

Die Anforderung erfolgt ausschließlich über die Landeswarnzentrale NÖ bzw. über die Bezirksalarmzentrale Waidhofen/Thaya (falls besetzt). Von dort aus werden alle erforderlichen Stellen/Personen informiert bzw. alarmiert.

 

Einsätze im Ausland

Sollten Feuerwehren ins Ausland (aufgrund der Nähe meistens Tschechien) zu einem Einsatz fahren, so ist dies vorher unbedingt mit der Landeswarnzentrale NÖ abzuklären. Erst nach einer positiven Einsatzgenehmigung darf der Einsatz im Ausland durchgeführt werden.

 

 

Aus- und Einrückemeldungen / Abmelden von nicht einsatzbereiten Fahrzeugen

Ausrückemeldung:

Die Ausrückemeldung ist immer an die alarmierende Feuerwehr-Alarmzentrale abzusetzen. Fahren mehrere Einsatzfahrzeuge einer Feuerwehr zu einem Einsatz, genügt die Ausrückemeldung durch das erste Fahrzeug. 

Nicht betriebsbereite Einsatzfahrzeuge:

Steht ein einsatztaktisch wichtiges Fahrzeug, wie z.B.

  • Hilfeleistungsfahrzeug
  • Tanklöschfahrzeug
  • Rüstfahrzeug
  • Atemluftanhänger od. -fahrzeug
  • Hubrettungsgerät
  • Kranfahrzeug
  • Wasserfahrzeug
  • oder das einzige Fahrzeug der Feuerwehr für eine Einsatztätigkeit nicht zur Verfügung (z.B. Service/Reparatur, Versorgungsfahrt, o.ä.)

ist dies an die LWZ NÖ zu melden. Gilt auch für einsatztaktisch wichtige Geräte wie z.B. hydr. Rettungssatz oder die einzige TS einer Feuerwehr.

Sollte die ganze Feuerwehr bzw. das einzige Fahrzeug der FF nicht einsatzbereit sein (zB aufgrund von eigenem Feuerwehrfest bzw. Besuch von Bewerben) so sind folgende Punkte bei der Meldung (per Telefon oder Funk) an die LWZ NÖ bekanntzugeben:

    • Feuerwehrname
    • Grund warum „nicht einsatzbereit“
    • Bekanntgabe welche Feuerwehr den Einsatzbereich zwischenzeitlich übernimmt bzw. welche Feuerwehr zusätzlich alarmiert werden soll (bei Einsätzen im eigenen Einsatzbereich)
    • Dauer von „nicht einsatzbereit“

Ausnahme: Tätigkeiten/Übungen o.ä. in der eigenen Feuerwehr, bei der die Einsatzbereitschaft im örtlichen Bereich bleibt (Erreichbarkeit mittels Sirene/Pager gewährleistet). Hier muss keine Ausrückemeldung abgesetzt werden.

Für sämtliche andere Fahrzeuge (MTF, KDO, VF,..) ist es nicht erforderlich eine Ausrückemeldung zu machen!!!

 

Einrückemeldung:

Nach der Rückkehr von Einsätzen oder Herstellung der Einsatzbereitschaft ist eine Einrückemeldung, wieder an die jew. alarmierende Feuerwehr-Alarmzentrale, abzusetzen.

Weitere Infos:
siehe Dienstanweisung des NÖ LFV 


 

Erreichbarkeit der Landeswarnzentrale Niederösterreich

Die LWZ NÖ mit dem Funkrufnamen „Florian Niederösterreich“ ist rund um die Uhr wie folgt erreichbar:

info

Telefon: 02272/9005 – 17374
Telefax: 02272/9005 – 17180
E-Mail: post.lwz@noel.gv.at
Digitalfunk: Sprechwunsch (Taste 5 am Digital-Funkgerät) bzw. ISSI 08389000